Vor der Vermarktung müssen Erben, Register, Nachlassvertretung, Einigung, Steuern, Belastungen und Unterlagen geklärt sein.
Kurz zusammengefasst
- Prüfen Sie Erben, Register und Vertretungsmacht.
- Unterstellen Sie keine Einzelverkaufsbefugnis.
- Dokumentieren Sie Preis, Kosten und Unterschriften.
Behandeln Sie das Objekt erst als normalen Verkauf, wenn Erben, Register, Nachlassvertretung, Zustimmungen, Steuern und Unterlagen geklärt sind.
Das Justizportal erläutert, dass die Erbenerklärung die Berechtigten feststellt. Prüfen Sie, ob die Immobilie noch zum ungeteilten Nachlass gehört oder bereits zugeteilt wurde, wer zustimmen und unterschreiben muss und ob Testament, Minderjährige, Vollmachten oder Auslandsbeteiligte bestehen.
Die Steuerbehörde verlangt eine Meldung, wenn der Verstorbene Vermögen in Portugal hatte. Prüfen Sie Register, Steuerdatensatz, Hypotheken, Nießbrauch, Mietverträge, Gemeinschaft, Nutzung und Energieausweis. Dokumentieren Sie Preis, Kosten, Zugang, Angebotsentscheidung und Unterschriften vor der Vermarktung.
Offizielle Quellen und Referenzen
Im Text aufgerufene und zitierte Links. Prüfen Sie die aktuelle Fassung für Ihren Fall.
Redaktioneller Hinweis
Von FRANETIC anhand genannter Quellen erstellt. Allgemeine Informationen; rechtliche, steuerliche, bankfachliche, technische und planungsrechtliche Fragen brauchen Einzelfallprüfung.



